Liebe Mitglieder,
die unten angefügte Einladung zu unserer diesjährigen Abteilungsversammlung habe ich Ihnen/Euch am 25. Februar übersandt. Es haben sich insgesamt 11 Mitglieder zur Teilnahme angemeldet.
Nach § 13 Abs.2.3a) der ab 08.03.2021 bis 28.03.2021 geltenden CoronaSchVO NW sind Versammlungen von Vereinsgremien bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 20 Personen zulässig. Ich habe daher entschieden, dass die Versammlung unter Beachtung der üblichen Hygieneregeln (Hände desinfizierens, Abstand halten, Schutzmaske tragen) stattfinden kann. Falls noch jemand teilnehmen möchte, bitte ich um vorherige Anmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Skoda-Hoffmann
Abteilungsleiterin Tennis