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Liebe Mitglieder,

leider hat sich unsere Hoffnung, nach den Osterferien die Tennisanlage zum Spielen öffnen zu können, noch nicht erfüllt. Vorläufig besteht die Anordnung weiter, dass private (und öffentliche) Sportanlagen geschlossen bleiben müssen, ungeachtet der Sportart, die dort ausgeübt wird.

Der Deutsche Tennisbund (s. www.dtb-tennis.de)  ist allerdings der Meinung, dass auch in Corona-Zeiten Tennis gespielt werden kann. Er hat sich am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag.

„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“,

heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
  3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
  5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
  7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.

Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum,

„einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“

Das Schreiben des DTB findet ihr hier zum Nachlesen.

Gleichwohl haben diese Vorschläge des DTB noch keinen Niederschlag bei den beabsichtigten Lockerungen durch Bundes- und NRW-Landesregierung gefunden (das Schreiben des TVM findet ihr hier). So bleibt uns nur zu hoffen, dass bei einer baldigen Überprüfung der getroffenen Maßnahmen eine günstige Entscheidung für das Tennisspielen im Freien fällt. Über Nachrichten zu diesem Thema werden wir Euch selbstverständlich umgehend unterrichten.

Die Vorbereitung unserer Tennisplätze ist abgeschlossen. Wir sind weiterhin in ständigem Kontakt mit den zuständigen Verbänden und entscheidenden Stellen und werden uns weiterhin um eine baldige Freigabe der Tennisplätze bemühen. 5 Bundesländer haben zwischenzeitlich Entscheidungen getroffen, die Tennisanlagen ab dieser bzw. nächster Woche zu öffnen, NRW gehört (bislang) leider nicht dazu. Wir treffen jedenfalls alle Vorbereitungen entsprechend dem Empfehlungen des DTB, um bei einer Freigabe umgehend die Plätze und entsprechenden Auflagen öffnen zu können.

Sportliche Grüße

Gabriele Skoda-Hoffmann         Björn Spilles

AL'in Tennis                           1. Vorsitzender

                                           Stv. AL Tennis

   
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