Liebe Mitglieder,
auf vielfachen Wunsch hin lassen wir die Tennisplätze 1-3 für Euch über den 1. November hinaus geöffnet!
"Ein Spielen auf Tennis-Außenplätzen zu zweit, bzw. zwischen Personen des eigenen Hausstandes auch zu mehreren, ist nach aktueller Verordnung möglich".
Der TVM schreibt dies auf seiner Website und auch die Stadt Bonn und der Landessportbund NRW bestätigt inzwischen, dass es sich hierbei um erlaubten Individualsport nach § 9.1 der aktuellen CoronaSchutzverordnung handelt.
Und weil sich Mitglieder gemeldet haben, beim Laubsammeln (immer nur einzeln) zu helfen, ist auch Herr Windeck bereit, den Betrieb vorläufig aufrecht zu erhalten. Vielleicht finden sich sogar noch mehr Freiwillige, wenn sie sich für die Arbeit mit Tennisspielen belohnen können!
Bitte beachtet aber unbedingt die Einschränkungen. die sich nach der aktuellen CorSchVO ergeben. Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden etc.. Näheres findet Ihr in unserer überarbeiteten Corona-Hausordnung.
Viele Grüße
Gabriele Skoda-Hoffmann Björn Spilles
Abteilungsleiterin Tennis 1. Vorsitzender