Liebe Mitglieder,
eine erfreuliche Lockerung zugunsten des Vereinslebens wollen wir Euch nicht vorenthalten: unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln dürfen wir nun wieder Getränke auf der Clubhaus-Terrasse konsumieren!
Die ab 11. Mai in Kraft getretenen Änderungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) beinhalten außerdem, dass mehrere Personen außerhalb sportlicher Betätigungen in Sportvereinen zusammentreffen dürfen, wenn es sich um
- Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
- Personen aus maximal zwei häuslichen Gemeinschaften,
- die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
- zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen,
handelt. In diesen Gruppierungen ist nun das Zusammensitzen/-stehen auf der Anlage gestattet. Für das Tennisspielen gelten die bisher genannten Regeln weiter (Vierergruppen sind möglich).
Wir haben unsere Corona-Hausordnung, die Ihr hier herunterladen könnt, entsprechend aktualisiert.
Viele Grüße
Gabriele Skoda-Hoffmann Björn Spilles
Abteilungsleiterin Tennis 1. Vorsitzender